TV Oyten e.V.

Die Geschäftsstelle vom TV Oyten befindet sich im Vereinsheim an der Turnhalle.

Kontakt

Stader Straße 90
28876 Oyten
info@tv-oyten.de
04207 801 165

Öffnungszeiten

Dienstags
16.00 Uhr - 19.00 Uhr
Mittwochs
16.00 Uhr - 19.00 Uhr
und nach Vereinbarung

3. Halbzeit - Nutzungsrichtlinien

Nutzungsrichtlinien für das Vereinsheim des TV Oyten

Ziel

Unser Vereinsheim kann von allen Vereinsmitgliedern während der normalen Öffnungszeiten genutzt werden.

Es ist der Treffpunkt aller aktiven und fördernden Mitglieder des TV Oyten, es stärkt die Gemeinschaft und das „Wir-Gefühl“.

Damit unser Vereinsheim, die „3.Halbzeit“, als Treffpunkt attraktiv ist, wird die Bewirtschaftung in Eigenregie organisiert. Die daraus erzielten Erlöse tragen zur Kostendeckung der vereinseigenen Räumlichkeiten bei (Vereinsheim, Bewegungshalle, Umkleideräume etc.).

Jeder Nutzer hat sorgsam und verantwortungsvoll mit dem Inventar umzugehen. Dabei ist auch auf eine Grundsauberkeit zu achten. Beschädigtes Inventar sowie Funktionseinschränkungen sind sofort der Geschäftsstelle anzuzeigen. Es gilt die Hausordnung.

Abteilungen und einzelne Mannschaften können die „3. Halbzeit“ für Veranstaltungen aber auch Events nutzen; dafür gelten die nachfolgenden Regeln:

Generelle Regelung

1.0.0

Abteilungen, aber auch einzelne Mannschaften können für Veranstaltungen wie Besprechungen, Mitgliederversammlungen, Lehrgänge die Räumlichkeiten reservieren und nutzen. Das Eintragen in den auf der Homepage des TV Oyten eingerichteten Online-Kalender ist zwingend erforderlich. Bei größeren Veranstaltungen sowie bei mehrtätigen Veranstaltungen ist darüber hinaus die Geschäftsstelle des TV Oyten per Mail (info@tv-oyten.de) zu unterrichten.

Voraussetzung für eine Reservierung sind freie Platzkapazitäten - dabei gilt der Eingang der Anmeldung.

Die PRIVATE Nutzung ist nicht gestattet

Nutzung „3. Halbzeit“
- teilweise Nutzung in Eigenregie -

2.1.1

Nicht jede Veranstaltung erwirtschaftet eine Nutzungsgebühr.

Der Verantwortliche kümmert sich in Eigenregie um die Organisation der Veranstaltung einschl. Personal. Die Getränke werden über die 3. Halbzeit bezogen und auf Rechnung des Vereinsheims verkauft. Gespendete Verpflegung (Kuchen, Salate etc.) sind davon ausgenommen, diese werden auf Rechnung des Veranstalters verkauft und über die Abteilung abgerechnet.

Für die Nutzung des Vereinsheims wird keine Gebühr berechnet.

Der Verantwortliche ist für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung, einen ordnungsgemäßen Umgang mit dem Inventar sowie für die Übergabe der Räumlichkeiten und des Equipments im sauberen Zustand verantwortlich. Zu den Räumlichkeiten zählen auch Flure, Toiletten, Terrasse.

2.1.2

Nutzung „3. Halbzeit“
- komplette Nutzung in Eigenregie -

Unter Abteilungsveranstaltung laufen alle Veranstaltungen, die nicht den Charakter eine Feier haben, wie z.B. Turniere, Trainingswochenenden. Der Verantwortliche kümmert sich in Eigenregie um die Organisation der Veranstaltung sowie um den Einkauf von Getränken und Verpflegung, einschließlich Personal.

Der Verein bietet für Veranstaltungen Möglichkeiten zur Lagerung/ Kühlung der Getränke an, innerhalb von 3 Arbeitstagen nach der Veranstaltung sind die genutzten Lagerflächen vom Verantwortlichen, bzw. in dessen Auftrag, zu räumen.

Die Abrechnung erfolgt über die Abteilung und damit über den Verein.

Da die Abteilung/ Mannschaft die Veranstaltung in Eigenregie organisiert und durchführt, gehen die Einnahmen auf das Konto der entsprechenden Abteilung. Für die Nutzung der Räumlichkeiten zahlt der Verantwortliche eine Gebühr von 75,- € pro Tag bzw. 125,- € pro Wochenende sowie eine Kaution von 150,- € als Sicherheit.

Der Verantwortliche ist für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung, einen ordnungsgemäßen Umgang mit dem Inventar sowie eine Übergabe der Räumlichkeiten und des Equipments im sauberen Zustand verantwortlich. Zu den Räumlichkeiten zählen auch Flure, Toiletten, Terrasse.

Eine Endabnahme erfolgt durch ein Mitglied des Thekenteams/ Geschäftsstelle, nach Übergabe der Räumlichkeiten im ordnungsgemäßen Zustand wird die Kaution sofort erstattet.

Achtung: Bei Einkäufen und Einnahmen für Catering ist die Vor-/ Umsatzsteuer zu beachten, um den Betrag der Steuer wird der Abteilungsgewinn entsprechend reduziert.

2.1.3

Nutzung „3. Halbzeit Veranstaltung während der Öffnungszeit (Mannschaft - oder Sportgruppen)

Die Veranstaltung erfolgt bei normalem Betrieb – es ist mit Besuchern der 3. Halbzeit zu rechnen, Getränke und Verpflegung sind in der 3. Halbzeit zu kaufen, Verpflegung kann aber auch in Eigenregie organisiert und mitgebracht werden z. B. Grillsachen, Salate, Kuchen, Suppen etc. Evtl. Sonderwünsche (Getränke) sind nach Absprache möglich, und müssen mindestens eine Woche vor der Veranstaltung angemeldet werden. Die ARGE Vereinsheim kümmert sich dann um die Beschaffung dieser Getränke und legt die Verkaufspreise fest.

Für die Nutzung der 3. Halbzeit zahlt der Verantwortliche eine Pauschale von 10,- für Grill (soweit gewünscht), Geschirr und Ausstattung der 3. Halbzeit:

Achtung: Der Grill ist danach gereinigt zurück zu geben.

2.1.4

Nutzung „3. Halbzeit“
Mannschafts- oder Abteilungsfeiern
als geschlossene Gesellschaft
Achtung: nur am Wochenende möglich

Getränke und Verpflegung werden in Eigenregie vom Verantwortlichen besorgt und intern abgerechnet.

Für die Nutzung zahlt der Verantwortliche eine Raummiete von 25,- €/Tag bzw. 50,- €/Wochenende sowie eine Kaution von 150,- €.

Der Verantwortliche ist für einen reibungslosen Ablauf, eine ordnungsgemäße Behandlung des Inventars sowie die Übergabe sämtlicher Räumlichkeiten im gesäuberten Zustand verantwortlich. Zu den Räumlichkeiten zählen auch Flure, Toiletten, Terrasse.

Eine Endabnahme erfolgt durch ein Mitglied des Thekenteams. Nach Übergabe der Räumlichkeiten im ordnungsgemäßen Zustand wird die Kaution sofort erstattet.

2.1.5

Nutzung „3. Halbzeit“
Andere Vereine
Förderverein Handball, Förderverein Fussball (Bürgerbusverein)

Der Verantwortliche ist für einen reibungslosen Ablauf, eine ordnungsgemäße Behandlung des Inventars sowie für die Übergabe sämtlicher Räumlichkeiten im gesäuberten Zustand verantwortlich. Zu den Räumlichkeiten zählen auch Flure, Toiletten, Terrasse. Die Nutzung erfolgt ausschließlich durch eingewiesenes Personal, Getränke und Verpflegung sind in der 3. Halbzeit zu kaufen.

Bei terminlichen Überschneidungen haben Abteilungen und Mannschaften des TV Oyten Vorrang. Eine Ankündigung der Nutzung hat per Mail an info@tv-oyten.de zu erfolgen.

Für die Nutzung des Vereinsheims wird keine Gebühr berechnet.

2.1.6

Nutzung „3. Halbzeit“
Punktspielbetrieb außerhalb der Öffnungszeiten

Bei Punktspielen, Freundschaftsspielen, Vorbereitungsspielen und sonstigen sportlichen Aktivitäten außerhalb der regulären Öffnungszeiten kann die „3. Halbzeit“ genutzt werden, sofern ein eingewiesenes Mitglied der Abteilung den Verkauf verantwortlich übernimmt. Nach der Nutzung der 3. Halbzeit (Getränkeverkauf) erfolgt die Abrechnung der Einnahmen über den Verein. Der erzielte Gewinn geht anteilig an die nutzende Abteilung und auf das Konto des Gesamtvereins.

Für die Nutzung des Vereinsheims wird keine Gebühr berechnet.


Oyten, den 06.06.2024
Vorstand TV Oyten