Zur Gewährleistung eines harmonischen und geordneten Vereinsheimbetriebes und um die angenehme Atmosphäre dauerhaft zu erhalten, müssen einige Regeln aufgestellt werden. Diese sind für Mitglieder und Gäste verbindlich.
Allgemeines:
Sauberkeit:
Verhalten in den Räumen:
Verstöße gegen die Hausordnung können im Sinne der Vereinssatzung nach § 6 Nr. 3 geahndet werden.
Oyten, 20. Juni 2012
Der Vorstand
TV Oyten e.V.