TV Oyten e.V.

Die Geschäftsstelle vom TV Oyten befindet sich im Vereinsheim an der Turnhalle.

Kontakt

Stader Straße 90
28876 Oyten
info@tv-oyten.de
04207 801 165

Öffnungszeiten

Dienstags
16.00 Uhr - 19.00 Uhr
Mittwochs
16.00 Uhr - 19.00 Uhr
und nach Vereinbarung

3. Halbzeit - Hausordnung

Hausordnung für das Vereinsheim des TV Oyten

Zur Gewährleistung eines harmonischen und geordneten Vereinsheimbetriebes und um die angenehme Atmosphäre dauerhaft zu erhalten, müssen einige Regeln aufgestellt werden. Diese sind für Mitglieder und Gäste verbindlich.

Allgemeines:

  1. Das Vereinsheim dient der Unterstützung der Aktivitäten des Vereins. Es soll die Kommunikation und das Miteinander unter den Mitgliedern fördern.
  2. Das Betreten des Vereinsheims ist grundsätzlich allen Vereinsmitgliedern gestattet. Gäste sind herzlich willkommen. Die in der Hausordnung aufgestellten Regeln sind zu befolgen.
  3. Alle Nutzer bekennen sich zu einem menschenachtenden und demokratischen Verhalten. Das heißt, dass insbesondere weder in Wort und Schrift die Freiheit und die Würde des Menschen verächtlich gemacht noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren verwendet und/oder verbreitet werden.
  4. Die Nutzung des Vereinsheims für private Veranstaltungen ist nicht gestattet.
  5. Der TV Oyten haftet grundsätzlich nicht für persönliche Gegenstände der Mitglieder, Übungsleiter bzw. Trainer und Besucher.
  6. Die Bewirtschaftung des Vereinsheim erfolgt in Eigenverantwortung. Die vom Vorstand ermächtigten Mitglieder und Mitarbeiter üben das Hausrecht aus und sind für die Einhaltung der Hausordnung verantwortlich. Ihrer Weisung ist Folge zu leisten. Außerhalb der Bewirtschaftungszeiten obliegen diese Aufgaben den jeweilig anwesenden Trainern und Übungsleitern.
  7. Die Nutzung des Vereinsheims ist für Sitzungen, Seminare und Vereins-Feierlichkeiten etc. bei der Geschäftsstelle anzumelden. Bei der Anmeldung ist ein verantwortliches volljähriges Mitglied einschließlich Telefonnummer zu benennen. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs bearbeitet, die endgültige Entscheidung obliegt dem Vorstand. Absagen von angemeldeten Veranstaltungen müssen unverzüglich der Geschäftsstelle gemeldet werden.

Sauberkeit:

  1. Das Vereinsheim muss pfleglich und sachgemäß behandelt werden. Jeder ist verpflichtet, zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sauberkeit im Vereinsheim und zur Erhaltung des Vereinseigentums nach besten Kräften beizutragen.
  2. Die Vereinsräume sowie die Zugänge und das äußere Umfeld sind sauber zu halten. Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen. Es gilt das Verursacher-Prinzip! Anfallender Müll ist entsprechend der aufgestellten Müllbehälter zu trennen.
  3. Das Betreten des Vereinsheimes ist mit Fußballschuhen nicht gestattet. Ausnahmen sind die Umkleidekabinen sowie der Kabinengang. Die Schuhe müssen vor dem Betreten gereinigt sein. Dafür hat der Verein eine Reinigungsmöglichkeit am Sportlereingang geschaffen. Das Abklopfen der Schuhe an den Wänden oder im Bereich der Umkleidekabinen sowie ein weiteres Säubern der Schuhe in den Dusch- und Waschräumen sind untersagt!
  4. Die Bewegungshalle darf ebenfalls nur mit geeignetem Schuhwerk (abriebfeste Sohle) betreten werden. Straßen- und Turnschuhe, die bereits im Außenbereich genutzt wurden, sind nicht gestattet.

Verhalten in den Räumen:

  1. Außen- und Innenwände dürfen nicht bemalt oder beschädigt, Veränderungen am Gebäude oder dessen Einrichtungsgegenständen dürfen nicht vorgenommen werden. Das Aufhängen von Bilder und anderen Gegenständen (z.B. Werbung) bedarf der Genehmigung des Vorstandes.
  2. Für Beschädigungen von Vereinseigentum haftet der Verursacher.
  3. Grundsätzlich ist mit Wasser, Strom etc. sparsam und sinnvoll umzugehen, jeder Nutzer hat darauf zu achten, den Energieverbrauch des Vereinsheimes so niedrig wie möglich zu halten.
  4. Die Geräte der Bewegungshalle dürfen nur ihrem sachdienlichem Zweck verwendet werden. Vor dem Gebrauch eines Geräts hat sich der Übungsleiter bzw. Trainer von dessen ordnungsgemäßem Zustand zu überzeugen. Werden Mängel an Geräten festgestellt, ist das mangelhafte Gerät vor Nutzung zu sichern und der Geschäftsstelle zu melden.Der Übungsleiter bzw. Trainer hat sicherzustellen, dass nach Nutzung der Geräte, diese wieder an ihre Plätze gebracht werden.
  5. Das Rauchen im Vereinsheim ist verboten!
  6. Der Genuss von Alkohol durch Jugendliche ist verboten. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  7. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist während der Bewirtschaftungszeiten nicht erlaubt.
  8. Da das Vereinsheim über 22:00 Uhr hinaus genutzt wird, ist insbesondere im Außenbereich über diesen Zeitpunkt hinaus Ruhe zu halten, damit die entsprechende gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
  9. Die Notausgänge sowie Flucht- und Rettungswege sind ständig freizuhalten.
  10. Fundsachen sind bei der Geschäftsstelle abzugeben.
  11. Der Verantwortliche hat das Gebäude als Letzter zu verlassen. Er hat dafür zu sorgen, dass
    • die Räume aufgeräumt und besenrein hinterlassen werden,
    • das Licht und die elektrischen Geräte ausgeschaltet,
    • alle Fenster verriegelt und
    • sämtliche Türen verschlossen sind.
  12. Bei der eigenverantwortlichen Nutzung des Vereinsheims erhalten alle erforderlichen Personen (u.a. Übungsleiter/Trainer) einen Chip für die Schließanlage des Vereinsheims. Dafür ist eine Kaution bei der Geschäftsstelle zu hinterlegen sowie die Hausordnung als anerkannt zu unterschreiben. Bei Mannschaftsfeierlichkeiten wird zusätzlich eine gesonderte Nutzungsvereinbarung getroffen. Eine Weitergabe ist unzulässig. Bei Verlust eines Chips ist die Geschäftsstelle unverzüglich zu informieren.

Verstöße gegen die Hausordnung können im Sinne der Vereinssatzung nach § 6 Nr. 3 geahndet werden.

Oyten, 20. Juni 2012
Der Vorstand
TV Oyten e.V.