TV Oyten e.V.

Die Geschäftsstelle vom TV Oyten befindet sich im Vereinsheim an der Turnhalle.

Kontakt

Stader Straße 90
28876 Oyten
info@tv-oyten.de
04207 801 165

Öffnungszeiten

Mo - b.a.W. geschlossen
Di - 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Mi - 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Do - 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr
und nach Vereinbarung

3. Halbzeit - Nutzungsrichtlinien

Nutzungsrichtlinien für das Vereinsheim des TV Oyten

Unser Vereinsheim soll von allen Abteilungen genutzt werden. Es soll der „Treffpunkt“ aller aktiven und passiven Mitglieder des TVO sein und die Gemeinschaft und das „Wir“-Gefühl stärken.

Damit unser Vereinsheim „3. Halbzeit“ als Treffpunkt attraktiv ist, wurde eine „Bewirtschaftung“ in Eigenregie organisiert. Die daraus erzielten Erlöse tragen zur Kostendeckung der neuen vereinseigenen Räumlichkeiten (Vereinsheim, Bewegungshalle, Umkleideräume und etc.) bei. Abteilungen und Mannschaften können aber auch die 3. Halbzeit für Veranstaltungen und Events nutzen.

Dafür gelten nachfolgende Regeln:

Vereinsheim „3. Halbzeit“:

1.0.0

Jeder Nutzer hat sorgsam und verantwortungsvoll mit dem Inventar umzugehen. Dabei wird auch auf eine Grundsauberkeit geachtet. Beschädigtes Inventar und Funktionseinschränkungen sind sofort beim Thekenteam oder beim Hauptverantwortlichen (Melitta Block-Osmers) der 3. Halbzeit anzuzeigen. Es gilt die Hausordnung.

Nutzung „3. Halbzeit“:

2.0.0

Jedes Mitglied des TVO kann das Vereinsheim während der normalen Öffnungszeit nutzen. Zusätzlich können Abteilungen oder einzelne Mannschaften für Veranstaltungen und Events Platz/Räumlichkeiten reservieren. Mit einer Vorlaufzeit von mindestens 3 Wochen ist die/das Veranstaltung/Event schriftlich unter Nennung eines Verantwortlichen (Organisator) einschl. Telefonnummer per E-Mail: 3.halbzeittvo@web.de anzumelden. Voraussetzung für eine Reservierung sind freie Platzkapazitäten - dabei gilt der Eingang der Anmeldung.

Die Bedienung des Fernsehers erfolgt grundsätzlich nur von einem Verantwortlichen des Thekenteams. Der Anschluss von Zweitgeräten (z. B. Spielekonsolen) ist untersagt – dies gilt auch für Sky sowie andere Pay-TV-Sender.

An Veranstaltungen/Events ist wie folgt zu unterscheiden:

2.1.1

Abteilungsveranstaltungen – Möglichkeit 1:

Unter Abteilungsveranstaltungen laufen alle Events, die nicht den Charakter einer Feier haben z. B. Turniere, Trainingswochenenden, Meisterschaften.

Der Organisator kümmert sich in Eigenregie um die Organisation der Veranstaltung einschl. Personal sowie um den Einkauf von Getränke und Verpflegung. Für die Einkäufe können die Lieferanten des Vereinsheims genutzt werden – aber auf eigene Rechnung der Abteilung/Veranstalter. Dabei sollte auch an die Möglichkeit „Kauf auf Kommission“ gedacht werden. Das Vereinsheim bietet für Veranstaltungen Möglichkeiten zur Lagerung der Getränke an. Innerhalb von 3 Arbeitstagen nach der Veranstaltung sind die Lagerflächen vom Organisator zu räumen.

Wie der normale Betrieb des Vereinsheims, ist auch jede/s Veranstaltung/Event ordnungsgemäß über die Abteilung (und somit übern Verein) abzurechnen.

Achtung: Bei Einkäufen und Einnahmen für Catering ist die Vor-/Umsatzsteuer zu beachten. Der Abteilungsgewinn wird um den Betrag der Steuer entsprechend reduziert.

Da die Mannschaft/Abteilung das Event in Eigenregie organsiert und durchführt, gehen die Einnahmen zu Gunsten der Abteilung. Für die Nutzung der Räumlichkeiten der 3. Halbzeit zahlt der Organisator eine Gebühr von 75,-- € pro Tag bzw. 125,-- für ein komplettes Wochenende sowie eine Kaution von 150,-- €.

Der Organisator ist für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung, einen ordnungsgemäßen Umgang des Inventars und für eine Übergabe der Räumlichkeiten im sauberen Zustand einschl. Equipment verantwortlich. Zu den Räumlichkeiten zählen auch Flure, Toiletten und Terrasse.

Eine Endabnahme erfolgt durch ein Mitglied des Thekenteams. Bei Übergabe der Räumlichkeiten im ordnungsgemäßen Zustand wird die Kaution sofort erstattet.

2.1.2

Abteilungsveranstaltungen – Möglichkeit 2:

Nicht jedes Event erwirtschaftet die Nutzungsgebühr. Für diese Veranstaltungen kann die 2. Möglichkeit der Abteilunsveranstaltungen genutzt werden.

Der Organisator kümmert sich in Eigenregie um die Organisation der Veranstaltung einschl. Personal. Die Getränke werden über die 3. Halbzeit bezogen und auf Rechnung des Vereinsheims verkauft. Gespendete Verpflegung ist davon ausgenommen - diese wird auf Rechnung der Veranstalter verkauft.

Nach der Nutzung der 3. Halbzeit erfolgt die übliche Abrechnung der Einnahmen. Die Getränke werden über die 3. Halbzeit abgerechnet – die Einnahmen an Verpflegung über die Abteilung.

Der Organisator ist für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung, einen ordnungsgemäßen Umgang des Inventars und für eine Übergabe der Räumlichkeiten im sauberen Zustand einschl. Equipment verantwortlich. Zu den Räumlichkeiten zählen auch Flure, Toiletten und Terrasse.

2.2.1

Weihnachts-, Mannschafts- oder Sportgruppenfeiern während der Öffnungszeit:

Die Veranstaltung erfolgt bei normalem Betrieb – es ist mit Besuchern der 3. Halbzeit zu rechnen. Getränke und Verpflegung sind in der 3. Halbzeit zu kaufen. Essen kann aber auch in Eigenregie selbst organisiert und mitgebracht werden z. B. Grillsachen, Salate, Kuchen, Suppen etc. .

Sonderwünsche an Getränken müssen mindestens eine Woche vor Veranstaltung angemeldet werden. Das Vereinsheim kümmert sich um die Beschaffung der gewünschten Getränke und legt die Verkaufspreise fest.

Für die Nutzung der 3. Halbzeit zahlt der Organisator eine Pauschale von 10,-- €. Dafür kann er Grill - dieser ist im Anschluss zu säubern - Geschirr und Ausstattung der 3. Halbzeit nutzen.

2.3.1

Mannschaft- oder Abteilungsfeiern als geschlossene Gesellschaft – Achtung = nur am Wochenende möglich:

Getränke und Verpflegung werden in Eigenregie vom Organisator besorgt. Für die Nutzung der 3. Halbzeit zahlt dieser eine Raummiete von 50,-- € sowie eine Kaution von 100,-- € an das Vereinsheim. Der Organisator ist für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung, einen ordnungsgemäßen Umgang des Inventars und für eine Übergabe der Räumlichkeiten im sauberen Zustand einschl. Equipment verantwortlich. Zu den Räumlichkeiten zählen auch Flure, Toiletten und Terrasse.

Eine Endabnahme erfolgt durch ein Mitglied des Thekenteams. Bei Übergabe der Räumlichkeiten im ordnungsgemäßen Zustand wird die Kaution sofort erstattet.

2.4.1

Punktspielbetrieb – außerhalb der Öffnungszeiten:

Die 3. Halbzeit kann genutzt werden, sofern ein/e eingewiesene/r Mitarbeiter/in des Thekenteams anwesend ist. Nach der Nutzung der 3. Halbzeit erfolgt die übliche Abrechnung der Einnahmen.